F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
Noch Fragen zur Ausbildung an der PFIFF?
Für die pädagogische Mitarbeit bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern vom Säuglings- bis zum Grundschulalter vermittelt die Berufsfachschule für Kinderpflege grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten.
Du erhältst den Berufsabschluss als „staatlich geprüfte Kinderpfleger*in“.
In der Ausbildung erlernst du:
- Personen und Situationen wahrnehmen
- Verhalten beobachten und erklären
- Bedürfnisse des täglichen Lebens erkennen und ihnen gerecht werden
- Erzieherisches Handeln planen, durchführen und reflektieren
- Bildungsprozesse anregen und begleiten
- Beziehungen und Kommunikation gestalten
- Mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten zusammenarbeiten
Ausbildungsinhalte
Allgemeinbildender Unterricht:
- Deutsch und Kommunikation
- Politik und Gesellschaftslehre sowie Berufskunde
- Englisch
Berufsbezogener Unterricht:
- Pädagogik und Psychologie
- Ökologie und Gesundheit
- Rechtskunde
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
- Säuglingsbetreuung
Fachpraktischer Unterricht:
- Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
- Werkerziehung und Gestaltung
- Sport und Bewegungserziehung
- Hauswirtschaftliche Erziehung
- Sozialpädagogische Praxis
- Musik und Musikerziehung
- Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession (bzw. Ethik und ethische Erziehung)
Du kannst zudem den Mittleren Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und mindestens die Note 4,0 im Fach Englisch im Abschlusszeugnis erhalten. Oder du weist uns ausreichende Englischkenntnisse nach 5 Jahren Englischunterricht nach.
Neben dem theoretischen und fachpraktischen Unterricht in 15 Fächern sammelst du praktische Erfahrungen in Kindergärten, Kinderkrippen und Kindertagesstätten. Diese finden an der PFIFF in einwöchigen Praktikumsblöcken statt.
Hierfür musst du dich um Praxisstellen bemühen. Wir unterstützen dich jedoch sehr gerne bei der Suche.
Die Vollzeitausbildung dauert 2 Jahre.
Speziell für Mütter und Väter arbeiten wir an der PFIFF in einer besonderen Klassenform, die es ermöglichen soll, Ausbildung und Familie zu vereinen.
Ein späterer Unterrichtsbeginn und ein möglichst früher Unterrichtsschluss erlauben, die eigenen Kinder selbst in die Betreuungseinrichtungen zu bringen bzw. von dort abzuholen. Vereinzelt kann Blockunterricht am Samstag hinzukommen (max. 5 Termine im SJ). Für die Betreuung der Kinder wird in dieser Zeit stets gesorgt.
Die vollschulische Ausbildung an der Berufsfachschule beginnt im September jeden Schuljahres.
Wir freuen uns auf deine Bewerbungen. Du kannst dir das aktuelle Bewerbungsformular auf unserer Homepage herunterladen.
Voraussetzung für die Anmeldung ist der erfolgreiche Mittelschulabschluss sowie hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- letztes Zeugnis (oder Zwischenzeugnis der 9. Klasse
- Mittelschule / Hauptschule)
- 2 Passbilder
- Lebenslauf mit allen wichtigen Daten
- Bescheinigungen und Zeugnisse von Praktika, v.a. im sozialen Bereich
- ausgefüllter Anmeldebogen, ggf. mit Unterschrift der Eltern (bei minderjährigen Bewerber*innen)
Hinzu kommen später:
- Eine Ärztliche Bescheinigung über die Eignung für einen sozialpädagogischen Beruf
- Ein erweitertes Führungszeugnis
Die Ausbildung an der PFIFF ist grundsätzlich kostenlos.
Lehrmittel wie Bücher werden zur Leihe gestellt. Das gilt auch für das zur Verfügung gestellte iPad während der Ausbildung.
Jährlich wird jedoch zu Schulbeginn Materialgeld (z.B. für Kopien, Lebensmittel oder Versicherungen) erhoben.
Für Ihre Fahrtkosten musst du selbst aufkommen. In besonderen Fällen kann ein vergünstigtes bzw. kostenloses Ticket beantragt werden.
Auskunft über die Ausbildungsförderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt oder das zuständige Landratsamt, Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.
Kinderpfleger*innen arbeiten als pädagogische Ergänzungskräfte zusammen mit Erzieher*innen in Kindertagesstätten, Kindergärten, Krippen und einer Vielzahl weiterer Einsatzorte.
Du arbeitest mit einzelnen Kindern oder in Gruppen, reagierst auf deren Bedürfnisse, vermitteltest Wissen, schaffst Spielangebote zum Lernen und altersgemäßen Fördern der Kinder.
Ein kreativer, abwechslungsreicher Berufsalltag, der sich rund um die Kinder dreht bestimmt deine Arbeit. Du förderst spielerisch die Entwicklung der Kinder und gestaltest den Tagesablauf bunt und einfallsreich.
Als qualifizierte Kinderpfleger*in erwartet dich eine große Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten, z.B. in
- Kindergärten
- Kinderkrippen
- Kinderhorten
- Kindertagesstätten
- privaten Haushalten als Hauspersonal zur Kinderbetreuung
- Krankenhäusern, insbesondere Kinderkliniken
- Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
- Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
- Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen
- Ambulanten sozialen Diensten
- Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfen
- Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
- Kinderdörfern
Mit einem erfolgreichen Berufsabschluss erwartet dich ein attraktives Einstiegsgehalt zwischen 2.390 € und 2.600 € / brutto im Monat zzgl. Weihnachtsgeld, Familienbudget und Altersversorgung in diakonischen Einrichtungen. Dein Gehalt kann auf bis zu 3370 € / brutto im Monat steigen.
Mit deiner Ausbildung bei uns kannst du bei entsprechendem Schnitt und dem Nachweis ausreichender Englischkenntnisse die Mittlere Reife ohne zusätzliche Prüfung erwerben. Dann steht deiner Weiterqualifikation für einen medizinischen, pflegerischen oder sozialen Fachberuf an einer Fachschule, Fachakademie oder Berufsoberschule nichts im Wege.
Zusätzlich eröffnet sie den Weg für weitere Ausbildungen, die den mittleren Schulabschluss voraussetzen, wie z.B.:
- Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- Ergotherapie
- Erzieher*in
- Heilerziehungspflege
- Heilpädagoge
- Hebamme
- Familienpflege
Aus dir wird eine großartige Kinderpfleger*in, wenn dir die Arbeit mit Kindern Freude macht und du diese Voraussetzungen erfüllen kannst:
- Trubel und quirlige Situationen stressen dich nicht
- Du körperlich fit bist
- Du dir freundlich, aber bestimmt Aufmerksamkeit verschaffst
- Du dich durchsetzen kannst
- Du dich auf unterschiedliche Persönlichkeiten einstellen kannst
- Du geduldig bist
- Du kreativ bist
- Du mindestens einen Mittelschulabschluss hast
Bei einer privaten Schule ist der Schulträger nicht der Staat, der Landkreis oder die Kommune, sondern eine Privatperson oder eine von einer Privatperson oder auch mehreren Privatpersonen festgelegte Institution (z. B. eine Stiftung). In der Hand des Schulträgers liegt die Verantwortung für die schulstrukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Wenn ein (privater) Schulträger alle strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb nachweisen kann, erhält er die Genehmigung des Kultusministeriums die Schule in Betrieb zu nehmen. Dabei muss beispielsweise überprüfbar sein, dass
- die Qualifikationen der unterrichtenden Lehrkräfte, denen der staatlichen Lehrkräfte gleich oder vergleichbar sind.
- genügend Raumangebot und -ausstattung besteht.
- die Schulleitung und ihre Mitarbeiter einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb organisieren und erhalten können.
Eine staatlich genehmigte Berufsfachschule muss sich mindestens drei Jahre selbst finanziell tragen und erfolgreich arbeiten, bis sie einen Teil, der an die öffentlichen Schulen bezahlten Betriebszuschüsse durch den Staat erhält. Nach erfolgreicher Überprüfung durch die Schulaufsichtsbehörde kann eine private Schule frühestens nach drei Jahren Schulbetrieb die volle staatliche Anerkennung als Ersatzschule erhalten. Bis dahin muss auch die Abschlussprüfung in Zusammenarbeit mit einer staatlichen Schule abgelegt werden.
Eine private Schule wird bereits vor ihrer Genehmigung im Hinblick auf die strukturellen Voraussetzungen geprüft. Während des Schulbetriebes werden von der Schulaufsichtsbehörde immer wieder Überprüfungen und Kontrollbesuche gemacht, um zu erkennen, ob die Schulqualität gesichert ist, bzw. sich positiv weiterentwickelt.
Kriterien einer solchen Überprüfung sind beispielsweise:
- Lehrpersonalausstattung
- Qualität des Unterrichts
- Ergebnisse von Leistungserhebungen und Prüfungen
- Verwaltungsorganisatorische Abläufe
- Einhaltung schulrechtlicher Vorgaben
Eine staatlich anerkannte Privatschule unterscheidet sich in schulrechtlich relevanten Fragen nicht von einer öffentlichen Schule. Die ihr übergeordnete Stelle ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das über den Ministerialbeauftragten und seine Mitarbeiter die schulischen Vorgänge kontrolliert. Unterschiede werden meistens im Hinblick auf die Schulphilosophie, die pädagogischen Konzepte, sowie die Ausgestaltung der schulischen Lebenswelt wirksam.